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Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung im Anschluß an Lohnsteuer-Außenprüfung
Hebt die FinBeh im Anschluß an eine LSt-Außenprüfung den Vorbehalt der Nachprüfung für die LSt-Anmeldungen des Prüfungszeitraums ohne jede Einschränkung oder Bedingung auf, so kann sie aufgrund der Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO den ArbG für LSt, die im Prüfungszeitraum entstanden ist, selbst dann nicht mehr als Haftungsschuldner in Anspruch nehmen, wenn sie im Prüfungsbericht auf die Möglichkeit einer späteren Inanspruchnahme für den Fall hingewiesen hat, daß die LSt nicht von den AN gezahlt wird.
Im Urt. v. hatte der BFH über folgenden Sachverhalt zu befinden: Im Anschluß an eine LSt-Außenprüfung vertrat das FA die Auffassung, neun von der Klin. als selbständige Subunternehmer beschäftigte Monteure seien in Wahrheit AN, für welche die Klin. hätte LSt einbehalten, anmelden und abführen müssen. Für lediglich einen derselben nahm das FA die Klin. mit Haftungsbescheid in Anspruch und hob gleichzeitig den Vorbehalt der Nachprüfung für die LSt-Anmeldungen des Prüfungszeitraums auf. Dem Haftungsbescheid war der Prüfungsbericht beigefügt, welcher den Hinweis enthielt, daß eine nachträgliche Haftungsinanspruchnahme erfolgen würde, wenn die LSt-Nachforderung...