Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
6. Aufl. 2020
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§ 197 BewG Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz
Krause/Grootens, Die neuer Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG – Alle wichtigen Neuerungen und erste Feststellungen – 2. Teil, BBEV 2/2009 S. 50; dies., Die neue Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG – Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (Teil 1), BBEV 7/2009 S. 239; dies., Die neue Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG – Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder – Teil 2, NWB-EV 8/2009 S. 295; Hecht/v. Cölln, Sonderfälle der Grundbesitzbewertung nach dem BewG i. d. F. des Erbschaftsteuerreformgesetzes, BB 2009 S. 1667; v. Cölln/Behrendt, ImmoWertV - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer in den Sonderfällen der Grundbesitzbewertung, BB 2011 S. 2007; Mannek/Roscher, Bewertung der Sonderfälle des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer, ZNotP 2011 S. 162, siehe weitere Literatur zu Vor §§ 192 – 197 BewG.
A. Bedeutung der Vorschrift
1Nach § 197 BewG bleiben bei der Ermittlung der Grundstückswerte für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer die dem Zivilschutz dienenden Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen unter...