Hermann-Ulrich Viskorf, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-51686-3

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Viskorf, Schuck, Wälzholz - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 190 BewG Ermittlung des Gebäudesachwerts

Torsten Bock (Mai 2021)
Hinweis:

R B 190.1 – R B 190.7 ErbStR 2019; H B 190.2 (1) – H B 190.8 (1) ErbStH 2019.

A. Bedeutung

1§ 190 BewG bestimmt, wie der Gebäudesachwert der auf einem bebauten Grundstück befindlichen Gebäude zu ermitteln ist. Gemeinsam mit dem Bodenwert des Grundstücks nach § 189 Abs. 1 und 2 BewG i. V. mit § 179 BewG ergibt sich der vorläufige Sachwert, der mit der sich aus § 191 BewG ergebenden Wertzahl zu multiplizieren ist. Das Ergebnis ist der Wert des bebauten Grundstücks im Sachwertverfahren. Der Gebäudesachwert ergibt sich aus dem Gebäuderegelherstellungswert abzüglich einer Alterswertminderung, die von der Gesamtnutzungsdauer und dem Alter des Gebäudes abhängt. Der Gebäuderegelherstellungswert ist das Produkt aus der Bruttogrundfläche des Gebäudes und den Regelherstellungskosten des Gebäudes. Die Regelherstellungskosten sind die durchschnittlich typischerweise anfallenden Kosten zur Herstellung der jeweiligen Gebäudeart. Sie sind aus den Normalherstellungskosten aus der Verkehrswertermittlung des Jahres 2010 abgeleitet worden. Die konkreten Regelherstellungskosten hängen von der jeweiligen Gebäudeart und von dem Gebäudestandard (nach alter Fassung Ausstattungsstandard) ab. Die Regelhers...

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

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