Hermann-Ulrich Viskorf, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-51686-3

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Viskorf, Schuck, Wälzholz - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 186 BewG Rohertrag des Grundstücks

Torsten Bock (Mai 2021)
Hinweis:

B 186.1-186.5 ErbStR 2019; H B 186.1, 186.2, 186.5 ErbStH 2019; siehe weitere Hinweise unter Vor §§ 184-188 BewG.

A. Bedeutung der Vorschrift und Anwendungszeitraum

1§ 186 BewG bestimmt die Ermittlung des Rohertrags des Grundstücks als eine Berechnungsgröße bei der Ermittlung des Ertragswerts eines Grundstücks. Die Ermittlung des Rohertrags des Grundstücks ist der erste Schritt zur Ermittlung des Ertragswerts eines Grundstücks. Dieser Wert ist der Ausgangspunkt aller weiteren Berechnungsschritte. Vom Rohertrag des Grundstücks sind gem. § 185 Abs. 1 Satz 2 BewG die Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG abzuziehen. Dies ergibt den Reinertrag des Grundstücks, von dem wiederum der Verzinsungsanteil für den Grund und Boden gem. § 185 Abs. 2 Satz 1 BewG abzuziehen ist. Die sich hieraus ergebende Differenz stellt den Gebäudereinertrag dar, der nach § 185 Abs. 3 Satz 1 BewG zu kapitalisieren ist. Der kapitalisierte Gebäudereinertrag ergibt den Gebäudeertragswert, der zzgl. des Bodenwerts nach § 184 Abs. 2 i. V. mit § 179 BewG den Ertragswert des Grundstücks ergibt. Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Norm vgl. Bock in Viskorf/Schuck/Wälzholz, BewG Vor §§ 184-188 Rz. 7 und Bock in Viskorf/Schuck/Wälzholz, BewG §§ 157 Rz. 5.

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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

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