Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
6. Aufl. 2020
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§ 96 BewG Freie Berufe
R B 95 Abs. 3 ErbStR 2019, H B 95 ErbStH 2019, R B 95 Abs. 3 ErbStR 2011; R 114 ErbStR 2003; früher Abschnitt 8 ff. gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des ErbStRG – Bewertung des Anteils- und Betriebsvermögens – AEBewAntBV – v. , BStBl 2009 I S. 698 f.
Drüen, Über gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberuflern, DB 2003 S. 2351; Bischoff, Gewillkürtes Betriebsvermögen ist auch bei einer Einnahmeüberschussrechnung möglich, DStR 2004 S. 1280; Halaczinsky, Das gewillkürte Betriebsvermögen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, ZErb 2006 S. 2; Janssen, Die Bewertung von Anwaltskanzleien, NJW 2003 S. 3387; Kanzler, Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Einnahme-Überschuss-Rechnung, NWB F. 3 S. 12711; Schulze zur Wiesche, Erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen der Übertragung von freiberuflichem Betriebsvermögen, UVR 2010 S. 183; Günther, Praxisnachfolge für Ärzte, StB 2018 S. 56; Kohl/König, Besonderheiten bei der Bewertung von Anteilen an ihn abgeführten Unternehmen, DStR 2019 S. 1502.
A. Freie Berufstätigkeit
1Die Ausübung eines freien Berufs ist kein Gewerbebetrieb; sie ist aber durch § 96 BewG dem Betrieb eines Gewerbes gleichgestellt. Deshalb spielt die Frage der Abgrenzung der freien Berufstätigkeit vom Gewerb...