Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
6. Aufl. 2020
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§ 23 ErbStG Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
H E 23 ErbStH 2019.
Moench, Der verfrühte Tod bei der Jahresversteuerung, UVR 1991 S. 196; Jestädt, Erbschaftsteuerzahlung im Voraus auf den Jahreswert nach § 23 ErbStG als dauernde Last?, DStR 1993 S. 1620; Stempel, Ermittlung des maßgeblichen Steuersatzes für die Durchführung der Jahresbesteuerung nach § 23 ErbStG, UVR 2000 S. 390; Moench, Vorsicht bei Wahl und Abwahl der Jahreserbschaftsteuer, ZEV 2001 S. 303; Korezkij, Jahreserbschaftsteuer – ein Glücksspiel mit gezinkten Karten?, ZEV 2001 S. 305; Kirnberger/Wertz, Wahlrechte beim Erwerb von Renten, Nutzungen und Leistungen, ErbStB 2004 S. 307; Götz, Die Ermittlung der Jahressteuer nach § 23 ErbStG bei Zusammenrechnung mit Vorerwerben, ZEV 2006 S. 260; Esskandari, Die Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen nach dem ErbStG, ZEV 2008 S. 323; Seifried, Steuermäßigung bei Zusammentreffen von Erbschaftsteuer und Einkommensteuer nach § 35b EStG, ZEV 2009 S. 285; Geck, Die Jahreserbschaftsteuer als Sonderausgabe, DStR 2010 S. 1977; Meyer/Ball, Die entgeltliche Ablösung des Vorbehaltsnießbrauches an Immobilien, DStR 2011 S. 1211.
A. Wahlrecht des Erwerbers und dessen Voraussetzungen
1Der Erwerber von Renten oder anderen wiederkehren...