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Umsatzsteuer | Pflanzenlieferungen für eine Gartenanlage
Die Lieferung von Pflanzen bildet mit den damit im Zusammenhang stehenden Gartenbauarbeiten eine einheitliche komplexe Leistung, wenn auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts etwas selbständiges Drittes (Gartenanlage) geschaffen wird (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 1, Abs. 9, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG; Art. 14 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL).
Im Urteilsfall war streitig, ob Pflanzenlieferungen eines Garten- und Landschaftsbaubetriebs dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegende selbständige Lieferungen oder Bestand einer einheitlichen – insgesamt dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegenden – sonstigen Leistung des Garten- und Landschaftsbaubetriebs darstellen. Übernimmt der Betreiber einer Baumschule auf Wunsch eines Teils seiner Kunden auch das Einpflanzen der dort gekauften Pflanzen, können die dem ermäßi...BStBl 2010 II S. 239