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Die Existenzvernichtungshaftung bei Verschmelzung insolvenzreifer GmbH
Verschmelzung als haftungsbegründender Eingriff in das Gesellschaftsvermögen – BGH II ZR 199/17
Der Bundesgerichtshof (, NWB JAAAH-04367) hat den Anwendungsbereich der Existenzvernichtungshaftung schärfer konturiert. Ein haftungsbegründender Eingriff in das Gesellschaftsvermögen einer GmbH kann nach diesem Urteil auch darin liegen, dass ein insolvenzreifer Rechtsträger auf einen übernehmenden Rechtsträger verschmolzen und hierdurch die Insolvenz dieses Rechtsträgers herbeigeführt oder vertieft wird. Diese Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Restrukturierungsberatung. Zwar ist die sanierende Verschmelzung als Gestaltungsmittel für die liquidationslose [i]Zu steueroptimalen Umstrukturierungsmöglichkeiten Koller, NWB 24/2018 S. 1775Abwicklung eines Rechtsträgers nach wie vor möglich. Es ist aber äußerste Vorsicht geboten und genau zu prüfen, ob der Fortbestand des aufnehmenden Rechtsträgers nicht infrage gestellt wird. Der nachfolgende Beitrag fasst die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Existenzvernichtungshaftung zusammen und beleuchtet vor diesem Hintergrund die neue Rechtsprechung und ihre Auswirkungen auf die Beratungspraxis.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Der Eingriff in das Gesellschaftervermögen
[i]Inanspruchnahme von GesellschafternDie Existenzvernichtungshaftung eröffnet in der Insolvenz einer GmbH den Zugriff auf ...