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Auflösung passiver RAP für Zinszuschüsse bei Betriebsaufgabe
RAP können für erhaltene Investitionszuschüsse – z. B. Zinszuschüsse – gebildet werden. Dabei ist der passivierte Zinszuschuss über die Dauer der Kreditbedienung anteilig ertragswirksam aufzulösen. Nach dem ist im Falle einer Betriebsaufgabe, zu deren Zeitpunkt ein passiver RAP noch bilanziert wird, der Ertrag aus der Auflösung dem Aufgabegewinn zuzurechnen, wenn das dem Zinszuschuss zugrunde liegende Darlehen im Privatvermögen fortgeführt wird. Eine Zurechnung zum laufenden Gewinn erfolgt nicht.
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I. Zuschüsse und Zinszuschüsse
Zuschüsse stellen Vermögensvorteile dar, die einem Zuschussempfänger zur Förderung eines auch im Interesse des Zuschussgebers liegenden Zwecks gewährt werden. Gleiches gilt für Zinszuschüsse, bei denen die Förderung meist derart erfolgt, dass ein für Zwecke der geförderten Investition aufgenommenes Darlehen in einem prozentualen Umfang der Zinszahlungen bezuschusst wird. Hierzu wird vor der Finanzierung ein fiktiver Tilgungsplan erstellt, der bei der Zuschussbeantragung einzureichen ist. Zinszuschüsse stellen steuerbare Einnahmen des Zuschussempfängers dar, die grundsätzlich erfolgswirk...