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Einspruch gegen Zinsfestsetzungen in einem Sammelbescheid
Mit Schreiben vom hat das BMF angeordnet, dass die Zinsfestsetzungen vorläufig vorzunehmen sind und so das Problem entschärft, hiergegen Einspruch einlegen zu müssen, um davon zu profitieren, wenn das Bundesverfassungsgericht den gesetzlichen Zins von 6 % für verfassungswidrig erklärt. Zahlreiche Einsprüche richteten sich in der Vergangenheit nicht gegen die Zinsfestsetzung in Sammelbescheiden. Die Folge: Die Zinsen wurden bestandskräftig. Der Beitrag zeigt, wie ein solcher Einspruch gegen einen Sammelbescheid zu formulieren ist.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Durch die aktuellen Entscheidungen des BFH zur möglichen Verfassungswidrigkeit der Zinshöhe von 6 % p. a. sind die Zinsfestsetzungen in den Bescheiden in den Blickpunkt gerückt. Sollte das Bundesverfassungsgericht, dessen Entscheidung wohl bevorsteht, zugunsten der Steuerpflichtigen entscheiden, kann ein Steuerpflichtiger davon aber nur profitieren, wenn die gegen ihn gerichtete Zinsfestsetzung verfahrensrechtlich noch änderbar ist.
Mit Schreiben vom hat das BMF nun angeordnet, dass die Zinsfestsetzungen vorläufig vorzunehmen sind. Damit hat sich die Problematik zukünftig entschärft, ein E...