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Umlaufvermögen als Sonderbetriebsvermögen
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I. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine KG in Liquidation. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere von Bauherrenmodellen. An der Klägerin waren ab Juli 1975 eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Beigeladene und Herr X als Kommanditisten beteiligt. Die Beigeladene hatte im Januar 1973 das Grundstück S für 157 459 DM einschließlich Nebenkosten erworben. Ihren Antrag auf Baugenehmigung für acht Eigentumswohnungen lehnte die Bauordnungsbehörde am ab. Daraufhin kam es zu einem Verwaltungsstreitverfahren.
Am gab die Baubehörde bekannt, welche Bebauung sie zulassen werde. Am stellte die Bauherrengemeinschaft S einen Bauantrag, der im Februar 1978 genehmigt wurde. Am und am verkaufte die Beigeladene das Grundstück, aufgeteilt in Miteigentumsanteile, an die einzelnen Bauherren für insgesamt 320 225 DM. Der Verkauf an die einzelnen Bauherren erfolgte unter der Bedingung, daß diese der Bauherrengemeinschaft S beitraten und außerdem mit der Klägerin einen Baubetreuungsvertrag für das Objekt abschließen. Das Gebäude wurde von der Klägerin als Baubetreu...