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Die steuerliche Behandlung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Nach einem grundlegenden Wandel der öffentlichen Meinung werden die zunehmende Flucht aus der Ehe durch Scheidung sowie die Abkehr von der Ehe durch Gründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von der heutigen Gesellschaft immer mehr toleriert.
Als nichteheliche Lebensgemeinschaft werden solche Beziehungen verstanden, in denen ein Mann und eine Frau auf Dauer aufgrund persönlicher Bindung zusammenleben, ohne die Ehe miteinander einzugehen. Nach einer Schätzung der Bevölkerungswissenschaftler leben von den volljährigen Ledigen bereits über 2 Millionen in derartigen Gemeinschaften. Im Unterschied zur Ehe, die Rechtsschutz und Rechtssicherheit gewährt, hat der Gesetzgeber die nichteheliche Lebensgemeinschaft bisher weitgehend ignoriert. Sie begründet weder in persönlicher noch in wirtschaftlicher Hinsicht eine Rechtsgemeinschaft ( NJW 1986 S. 374). An dieser Beurteilung hat sich trotz der zunehmenden Verbreitung eheähnlicher Lebensgemeinschaften und trotz deren Anerkennung im Wirtschaftsleben und teilweise auch im Rechtsleben wenig geändert.
Momentan vollzieht sich in der Rspr. ein Wandel. Dieser wurde eingeleitet durch das BStBl II S. 717