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Praxisfragen zu den Einkommensteuervorauszahlungen
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Trotzdem verpflichtet § 37 EStG bestimmte Steuerpflichtige dazu, während des laufenden Kalenderjahres Vorauszahlungen auf ihre zu erwartende Einkommensteuerschuld zu leisten. Grund hierfür ist die Gewährleistung stetiger Einnahmen des Staates, welche eine zeitnahe und zinsgerechte Besteuerung sicherstellt und zugleich einer Benachteiligung gegenüber lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmern entgegen wirken soll (, BStBl 1992 II S. 752 KIEHL OAAAA-94215 ). Die Höhe der Vorauszahlungen steht immer im Spannungsfeld zwischen dem aktuellen Liquiditätsnachteil – bei hohen Vorauszahlungen – und dem späteren Verzinsungsrisiko von Nachzahlungen – bei (zu geringen) Vorauszahlungen.
Vorauszahlungszeiträume
Der Steuerpflichtige hat quartalsweise, beginnend ab dem 10. März, Vorauszahlungen für den laufenden Veranlagungszeitraum zu leisten. Grundsätzlich entsteht – beginnend mit jedem Kalendervierteljahr – die Einkommensteuervorauszahlung für das jeweilige Quartal. Abweichend hiervon kann sich der gesetzliche Entstehungszeitpunkt im Sonderfall der unterjährigen Begründung der Steuerpflicht bestimmen. Ein solcher Sonderfall liegt beispielsweise bei der Begründung ...