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STFAN Nr. 4 vom Seite 1

Editorial

Natalie Larenta | Redaktion | n.larenta@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

Unternehmen kaufen aus den unterschiedlichsten Gründen Aktien. Je nach Einzelfall stellen sie notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen eines Unternehmens dar. Welche Besonderheiten bei der Veräußerung von Aktien in Bezug auf die Kapitalsteuer zu berücksichtigen sind, erläutert Udo Cremer in seinem Beitrag.

Viele Kapitalerträge sind bereits durch das Einbehalten von Kapitalertragsteuer einkommensteuerlich abgegolten. Manuel Edinger zeigt in dem zweiten Teil der Beitragsserie zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auf, welche Einkünfte aus Kapitalvermögen dennoch in der Einkommenssteuererklärung anzugeben sind, um diese ordnungsgemäß zu versteuern oder eine Überprüfung des Kapitalertragsteuerabzugs zu beantragen.

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Trotzdem sind bestimmte Steuerpflichtige dazu verpflichtet, während des laufenden Kalenderjahres Vorauszahlungen auf die zu erwartende Einkommensteuerschuld zu leisten. Jan Schuler und Michael Heine beantworten in ihrem Beitrag die Praxisfragen zu den Einkommensteuervorauszahlungen.

Herzliche Grüße

Ihre