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LG Frankfurt/Main 25.03.2019 , NWB 15/2019 S. 1010

Amtshaftung | Unwirksame Mietpreisbremse und Schadensersatz

Mietern steht kein Schadensersatz gegen das Land Hessen zu, obwohl die sog. Mietpreisbremse unwirksam ist.

Anmerkung:

Bereits vor rund einem Jahr hat die für Mietsachen zuständige Berufungskammer des LG Frankfurt/M. entschieden, dass die Mietpreisbegrenzungsverordnung in Hessen unwirksam ist (Urteil v.  - 2-11 S 183/17). Der Landesgesetzgeber hatte nach Auffassung des Gerichts die Verordnung nicht ordnungsgemäß begründet. [i]Börstinghaus, NWB 4/2019 S. 185Dennoch hätten die Mieter, deren Vermieter eine deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegende Miete verlangt, keine Schadensersatzansprüche gegen das Land Hessen, da das Land als Verordnungsgeber beim Erlass von Rechtsvorschriften grds. nur Amtspflichten gegenüber der Allgemeinheit wahrnehme, nicht aber gegenüber einzelnen Personen,...

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