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Einkommensteuer | Keine einheitliche Erstausbildung nach zwischenzeitlicher Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf als Landwirt
Das Niedersächsische entschieden, dass eine einjährige Berufstätigkeit im erlernten Ausbildungsberuf des Landwirts, die Voraussetzung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt ist, eine Zäsur darstelle, die den engen Zusammenhang einer mehraktigen Ausbildungsmaßnahme für Zwecke einer einheitlichen Erstausbildung entfallen lasse.
Das Kind der Klägerin absolvierte zunächst eine Ausbildung als Landwirt. Auch nach Abschluss der Ausbildung beantragte die Klägerin, das Kindergeld weiter zu gewähren, da das Kind nunmehr ein Praxisjahr absolviere und ab August des Folgejahres die landwirtschaftliche Fachschule besuchen werde. Die Familienkasse lehnte diesen Antrag ab, da das Kind die besonderen Anspruchsvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG nicht erfülle. Das Kind habe die Ber...BStBl 2016 II S. 615