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Investitionszulage | Beginn der Gebäudeherstellung im Investitionszulagenrecht
Ein Vertrag, mit dem ein Investor ein Architekten- und Ingenieurbüro mit der Überwachung des Baus eines noch zu errichtenden Gebäudes beauftragt, ist laut ein Leistungsvertrag, der i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 5 InvZulG 2010 der Bauausführung zuzurechnen ist. Beginn der Herstellung eines Gebäudes ist somit spätestens der Zeitpunkt, zu dem ein solcher Vertrag abgeschlossen worden ist.
Der BFH hatte die Frage zu entscheiden, ob der Herstellungsbeginn i. S. des § 4 Abs. 2 InvZulG 2010 frühestens mit Abschluss eines der AusführungS. 1006 zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder bereits mit dem Abschluss von Verträgen über Planungsleistungen zu sehen ist. Entgegen der Auffassung des Finanzamts und des Finanzgerichts hat der BFH den mit einem Architekten- und Ingenieurbüro abgeschlossenen Vertrag, der die Übe...