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Neues zur Gewerbesteuer auf den Hinzurechnungsbetrag
Das überaus komplexe Regelungskonzept der Hinzurechnungsbesteuerung in den §§ 7 ff. AStG wird zunehmend Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. In drei Entscheidungen aus dem Jahr 2018 hatten sich das FG Baden-Württemberg sowie das FG Köln im Kern mit den strittigen Fragestellungen beschäftigt, ob die durch das BEPS-I-UmsG eingeführten Regelungen über die gewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetrags auch auf Altfälle ausstrahlen und ob eine gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG zur Anwendung gelangen kann. Zutreffend kommen beide Finanzgerichte in ihren Urteilen ( NWB NAAAH-06327 (nun BFH, Az. I R 28/18) und 6 K 2814/16 NWB XAAAH-06328 (BFH, Az. I R 29/18) sowie NWB GAAAH-11162 (BFH, Az. I B 4/19)) zu dem Ergebnis, dass eine Kürzung in Anlehnung an die Urteilsgrundsätze des NWB JAAAE-89758) gelingt. Zudem erteilten sie der Auffassung der Finanzverwaltung für eine rückwirkende Anwendung von § 7 Satz 7 sowie § 9 Nr. 3 GewStG n. F. eine Absage.
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I. Wesentliche Sachverhalte
In den Verfahren waren inländisch...