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Verrechnungspreisermittlung – Die Standardmethoden
I. Rechtsquellen und Standards
[i]Alle Standardmethoden sind geschäftsvorfallbezogenMethoden zur Quantifizierung von Verrechnungspreisen dienen dazu, die Vereinbarkeit der Preisansätze zwischen verbundenen Unternehmen mit dem Fremdvergleichsgrundsatz darzustellen. Die gängigsten Methoden zur Verrechnungspreisbestimmung (sog. Standardmethoden) sind alle geschäftsvorfallbezogen anzuwenden. Im Gegensatz hierzu stehen gesellschaftsbezogene Methoden, die auf das Gesamtergebnis einer Gesellschaft abstellen. Diese Methoden werden in Deutschland nicht bzw. lediglich als ergänzendes Mittel zur Bestimmung des fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises anerkannt.
[i]In Deutschland haben diese Methoden VorrangAls übergeordnete, internationale Quelle der Verrechnungspreismethoden gilt Kapitel II der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (Stand 2017). Im deutschen Recht werden die Standardmethoden in § 1 Abs. 3 Satz 1 AStG als vorrangige Methoden genannt. Weitere Erläuterungen zu den Verrechnungspreismethoden aus deutscher Sicht finden sich im (IV C 5 - S 1341- 4/83 NWB AAAAA-76939, Verwaltungsgrundsätze) sowie im (IV B 4 - S 1341 - 1/05 NWB VAAAB-52369, Verwaltungsgrundsätze-Verfahren).