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Neuere Entwicklungen bei der fiktiven Gewerblichkeit nach § 15 Abs. 3 EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1018Die Seitwärtsabfärbung nach der ersten Alternative des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG führt bei auch gewerblichen Einkünften einer Personengesellschaft zu insgesamt gewerblichen Einkünften. Ob und wie eine gesetzlich nicht vorgesehene Bagatellgrenze anzuwenden ist, ist durch die Entscheidung des IV. Senats v. - IV R 5/15 (NWB AAAAG-87921) nicht mehr klar. Bei Veräußerungsgewinnen ist die Aufwärtsabfärbung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG als gewerbesteuerliche Gefahrenquelle zu beachten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Gewerblichkeitsfiktionen des § 15 Abs. 3 EStG
[i]Weiss, NWB 32/2018 S. 2302§ 15 Abs. 3 EStG enthält zwei verschiedene Gewerblichkeitsfiktionen für Personengesellschaften. Im Gegensatz zum Einzelunternehmer, der gewerbliche und nicht gewerbliche Einkünfte nebeneinander erzielen kann, soll gerade dies bei Personengesellschaften durch das Gesetz vermieden werden.
[i]Seitwärts- und Aufwärtsabfärbung§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG löst mit seiner Abfärbungsregelung eine Gewerblichkeit aus, wenn die Personengesellschaft auch gewerbliche Tätigkeiten ausübt (Seitwärtsabfärbung) oder gewerbliche Einkünfte als Mitunternehmerin bezieht (Aufwärtsabfärbung). Mit Urteilen v. (VIII R 16/11, BStBl 2015 II S. 996; VIII R 41/11, BStBl 2015 II S. 999 und VIII R 6/12, BStBl 2015 II S. 1002) hatte der BFH eine Bagatellgrenze für die Seitwärtsabfärbung aufgestellt. Di...