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Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung eines Berufsverbands
Ein Berufsverband i. S. von § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG kann laut entgeltliche Leistungen an seine Mitglieder oder Dritte im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nur erbringen, wenn sein Verbandszweck nicht hierauf gerichtet ist, sondern es sich hierbei um eine Nebentätigkeit handelt.
Das Urteil ist für Berufsverbände und gemeinnützige Rechtsträger bedeutsam. Die erhobenen Mitgliedsbeiträge sind danach kein Entgelt für steuerbare Leistungen, soweit der Rechtsträger die [i]Vanheiden, Unternehmer, infoCenter, NWB YAAAA-41721 Mitglieder dem Satzungszweck entsprechend allgemein unterstützt, auch wenn er damit die Interessen der Mitglieder wahrnimmt. Nur soweit der Rechtsträger im Zuge von Nebentätigkeiten konkret im Interesse einzelner Mitglieder tätig wird, können umsatzsteuerbare Leistungen vorliegen. Im Streitfall hat de...