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Lohnsteuer | Zuwendung einer „Sensibilisierungswoche“ als Arbeitslohn
Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands der Arbeitnehmer und zur betrieblichen Gesundheitsförderung können laut zu steuerbarem Arbeitslohn führen, wenn sich die Vorteile bei objektiver Würdigung aller Umstände als Entlohnung und nicht lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen.
Der Fall hatte den VI. Senat schon einmal beschäftigt. Denn die Klägerin hatte im Rahmen einer Lohnsteueranrufungsauskunft die Feststellung begehrt, dass die von ihr getragenen Kosten der sog. Sensibilisierungswoche nicht als Arbeitslohn zu werten sind. Dies hatte das Finanzamt eindeutig verneint. Der BFH wies die Revision gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts zurück und entschied, da...