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Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im Überblick
Welche Anforderungen und Besonderheiten sind zu beachten?
Viele Geschäftspartner deutscher Unternehmen befinden sich um Ausland. Finden Warenbewegungen zwischen dem Inland und dem übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet statt, kann es sich um innergemeinschaftliche Lieferungen handeln, bei denen umsatzsteuerrechtlich zahlreiche Besonderheiten zu beachten sind.
I. Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung
[i]Scholz/Nattkämper, Innergemeinschaftliche Lieferung, Grundlagen NWB BAAAE-35776 Tätigt ein Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG) im Rahmen seines Unternehmens (Abschnitt 2.7 UStAE) eine Lieferung (§ 3 Abs. 1 UStG) gegen Entgelt (§ 10 Abs. 1 UStG) im Inland (§ 1 Abs. 2 UStG), führt dieser Umsatz zur Steuerbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Nur für bestimmte Lieferungen sieht der Gesetzgeber eine Steuerbefreiung vor, so z. B. für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG).
Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt gem. § 6a Abs. 1 UStG vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet,
der Abnehmer ist
ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat oderS. 24
eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmer erworben hat, oder
bei der Lieferung eines neuen...