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Betriebsrat | Unterrichtung über Arbeitsunfälle
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden.
Auf dem Betriebsgelände der beklagten Arbeitgeberin, die Zustelldienste erbringt, sind im Rahmen von Werkverträgen auch Arbeitnehmer anderer Unternehmen tätig. Nachdem sich zwei dieser Beschäftigten bei der [i]Geißler, Betriebsrat, infoCenter, NWB FAAAB-36384, IV Beladung von Paletten infolge wegrutschender Überladebleche verletzten, will der Betriebsrat künftig über entsprechende Arbeitsunfälle des Fremdpersonals informiert werden. Zu Recht, sagt das BAG. Der Betriebsrat muss vom Arbeitgeber bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung stehenden Fragen hinzugezogen werden (§ 89 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz). Hi...