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Umsatzsteuer | Fahrschulunterricht ist kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht
Nach dem ist der Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht.
Der EuGH führt aus, dass der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts für die Zwecke der Mehrwertsteuerregelung allgemein auf ein integriertes System der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen sowie auf die Vertiefung und Entwicklung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Schüler und Studenten je nach ihrem Fortschritt und ihrer Spezialisierung auf den verschiedenen dieses System bildenden Stufen verweist. Dieser Begriff umfasse nicht Fahrunterricht, der von einer Fahrschule wie S. 860A & G im Hinblick auf den Erwerb der Fahrerlaubnisse für Kraf...