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Lohnsteuer | Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer
Mit gleich lautenden Erlassen v. haben die obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern zur privaten Nutzung Stellung genommen. Nach § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 % der auf volle 100 € abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das betriebliche Fahrrad erstmals nach dem und vor dem , wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 % der auf volle 100 € abgerundeten halbierten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebn...