IFRS-Kommentar
17. Aufl. 2019
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§ 40 Landwirtschaft
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 41 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalte, Begriffe
1 IAS 41 stellt im Bereich der nicht finanziellen Vermögenswerte den bislang umfassendsten Bruch mit dem Anschaffungskostenprinzip dar. Die fast ausnahmslose Anwendung der fair-value-Bilanzierung begründet der Board mit Besonderheiten der landwirtschaftlichen Produktion. So werde bspw. der Wertzuwachs eines Forstbestands mit einer Aufwuchsphase von Jahrzehnten bei einer Bilanzierung nach Anschaffungskosten/Herstellungskosten nicht ausreichend abgebildet und die Bedeutung der Aufwuchsphase für die Ertragsrealisation nicht gebührend gewürdigt.
2 IAS 41 ist von Unternehmen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit (Rz 5) ausführen, auf folgende Sachverhalte anzuwenden:
biologische Vermögenswerte, also lebende Pflanzen und Tiere (ausgenommen bearer plants; Rz 3),
landwirtschaftliche Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte (einschließlich der Erzeugnisse aus bearer plants),
Zuwendungen der öffentlichen Hand (→ § 12 Rz 3) für biologische Vermögenswerte, die zum beizulegen...