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NWB Nr. 13 vom Seite 885

Änderungen der AO und des EGAO im Jahr 2018

Steuerlicher Datenschutz, Zweckbetriebe und Lebenspartnerschaften

Michael Baum

Im Jahr 2018 war der Gesetzgeber auf dem Gebiet des allgemeinen steuerlichen Verfahrensrechts nur in wenigen Punkten aktiv. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass anlässlich der Anpassung der Abgabenordnung an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am zahlreiche Änderungen der Abgabenordnung in Kraft getreten sind. Umfangreiche Neuregelungen sind auch 2019 zu erwarten.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Anpassung der Abgabenordnung an die Datenschutz-Grundverordnung

[i]DSGVO gilt auch im SteuerverwaltungsverfahrenSeit dem ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich die DSGVO unmittelbar anzuwenden. Ihre Regelungen gelten ab diesem Zeitpunkt auch im Steuerverwaltungsverfahren, soweit Deutschland nicht zulässigerweise punktuelle bereichsspezifische Sonderregelungen getroffen hat. Wiederholungen dieser Regelungen im nationalen Recht sind nicht zulässig.

Mit Wirkung ab wurde die Abgabenordnung durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v.  (BGBl 2017 I S. 2541) an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. Dies wurde bereits in mehreren Beiträgen detailliert erläutert und soll hier nicht wiederholt werden (Baum, ; ders., ; ders., ; ders., ; ders., ).

[i]Baum, NWB 13/201...BStBl 2018 I S. 185

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