Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abweichende Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht für frühere Veranlagungszeiträume
- (BStBl II S. 647) -
I. Sachverhalt
Der Kl. und Revisionskl. (Kl.) war an einer GmbH beteiligt. 1987 wurde im Rahmen einer Erhöhung des Stammkapitals seine Beteiligung um 1 Mio DM aufgestockt. Die GmbH gewährte ihm zu diesem Zweck ein verzinsliches Darlehen. Die GmbH schüttete erstmals 1990 85 937 DM (1991: ca. 48 500 DM) aus. Der Kl. machte für 1987-1990 Schuldzinsen als WK bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend. Das beklagte FA berücksichtigte die Zinsen zunächst teilweise und setzte die ESt in dem insoweit vorläufigen Bescheid für 1987 auf 0 DM fest. Mit dem geänderten Bescheid für 1987 sowie den unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Bescheiden für 1988 und 1989 anerkannte das FA die Schuldzinsen mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht mehr als WK. Dementsprechend ließ es in dem endgültig ergangenen ESt-Bescheid für 1990 sowohl die Ausschüttung als auch die Schuldzinsen unberücksichtigt. Im Rahmen der für die Jahre 1987-1989 durchgeführten Einspruchsverfahren erließ das FA geänderte ESt-Bescheide, in denen es aufgrund einer gewandelten Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht nunmehr die ...