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BMF | Nichtanwendungserlass infolge der EuGH-Entscheidung zu Art. 11 Abs. 1 und 2 DBA Österreich
Das BMF hat am mit einem Nichtanwendungserlass auf das NWB RAAAD-56608 reagiert. Dessen Grundsätze sind nicht mehr auf Fälle anzuwenden, welche drei Merkmale kumulativ erfüllen: (1.) Es findet das DBA Österreich Anwendung; (2.) die Genussscheine werden durch Zinsen in Höhe eines festen Prozentsatzes ihres Nennwertes vergütet, wobei eine Verminderung oder Aussetzung der Ausschüttung der Zinsen eintritt, wenn der Emittent dadurch einen Bilanzverlust erleidet und (3.) es ist ein Ausgleich in den nachfolgenden Gewinnjahren des Emittenten zu denselben Konditionen wie die reguläre Verzinsung vorgesehen.
Damit nimmt [i]Besprechung des EuGH-Urteils von Kohl, IWB 4/2018 S. 162 NWB VAAAG-72909 das BMF Bezug auf die EuGH-Entscheidung v. - Rs. C-648/15 „Österreich gegen Deutschland“ NWB EAAAG-58219, die die Frage, ob Erträge aus b...