Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausgewählte Entscheidungen des BGH zur BGB-Gesellschaft im Jahr 2018
Der BGH hat einige Entscheidungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erlassen, denen für die Judikatur der Instanzgerichte, die Rechtsentwicklung und die Beratungspraxis erhebliche Bedeutung beizumessen ist.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Unwirksame Kündigung bei Liquidation der Gesellschaft
[i]Gesellschaft verbleibt in der LiquidationsgesellschaftEin Gesellschafter scheidet nicht aus einer Publikums-GbR aus, wenn vor Eintritt der Wirkung seiner Kündigung die Auflösung der GbR beschlossen wird. Er erhält dann auch keine Abfindung, sondern verbleibt in der Liquidationsgesellschaft und partizipiert am Liquidationserlös ( NWB GAAAG-80450).
Beschränkung der Eigenbedarfskündigung
[i]Sperrfrist von drei JahrenEine teilrechtsfähige (Außen-)GbR kann sich als Vermieterin auf einen Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder von dessen Angehörigen berufen und im Blick hierauf ein Mietverhältnis über Wohnraum ordentlich kündigen (entsprechend § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Jedoch ist hierbei die Sperrfrist von drei Jahren (§ 577a Abs. 1a BGB) einzuhalten ( NWB ZAAAG-80542).
Anwachsung bei einer zweigliedrigen Gesellschaft
[i]Verbleibender Gesellschafter wird Gesamtrechtsnachfolger der GbRDie Gesellschaft erlischt, wenn einer der Gesellschafter ausscheidet. Sein Anteil wächst dem verbleib...