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Gewerbesteuer, internationale Aspekte
I. Überblick
Seit der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Gewerbesteuer der bedeutendste Treiber der deutschen Steuerbelastung. Mehr denn je konkurrieren die Gemeinden untereinander über den Gewerbesteuerhebesatz. Die Bedeutung der Gewerbesteuer für die Unternehmen einerseits und die fiskalische Bedeutung für die Gemeinden auf der anderen Seite lässt sich ebenso den aktuell diskutierten Reformgedanken zur Gewerbesteuer entnehmen.
Obwohl nach § 2 Abs. 1 GewStG nur der im Inland stehende Gewerbebetrieb mit der Gewerbesteuer belastet sein soll (sog. Territorialitätsprinzip), findet mit dem Abstellen auf die einkommensteuerlichen bzw. körperschaftsteuerlichen Bemessungsrundlagen nach § 7 Satz 1 GewStG (ergänzt um Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen nach § 9 GewStG) ebenfalls das Welteinkommensprinzip i. S. des § 1 EStG bzw. § 1 KStG Eingang in das Gewerbesteuergesetz. Zwar ist der Gesetzgeber bestrebt, mit den Kürzungen des § 9 GewStG wieder nur reine Inlandssachverhalte zu erfassen, doch gelingt ihm dies nicht vollumfänglich.
II. Dividenden
Nach § 7 Satz 1 GewStG sind Dividenden, die vom Anteilseigner vereinnahmt werden, im Gewerbeertrag des Gewerbebetriebs enthalten. Nach § 8 Nr. 5 GewStG erfolgt eine Hinzurechnung des nicht nach § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfreien Teils der Dividende zum Gewerbeertrag, sofern der Vorauss...