Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Niedersächsisches FG | Erste Tätigkeitsstätte bei Entsendung ins Ausland
Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Entsendevertrags für längere Zeit zu einem verbundenen Unternehmen ins Ausland entsandt und schließt er dort einen lokalen Arbeitsvertrag ab, wonach er dem Direktionsrecht des ausländischen Unternehmens unterliegt, besteht im Ausland eine erste Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 EStG 2014. Vom ausländischen Arbeitgeber gewährte Zuschüsse für Unterkunft und Heimfahrten sind dementsprechend nicht im Rahmen des Progressionsvorbehalts steuerfrei zu behandeln, soweit auch die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht vorliegen.
Der Kläger [i]Regelungen im Entsendevertrag sind maßgeblich – erste Tätigkeitsstätte setzt kein unbefristetes Dienstverhältnis voraus war im Inland in einem Konzern angestellt. Anfang 2013 schloss er mit seinem Arbeitgeber einen Entsendevertrag. Die Dauer des Auslandseinsatzes war bis zum Sommer 2016 befristet. Der Kläger ...