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Einkommensteuer | Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung
Allein der Umstand, dass zu Unrecht gewährtes Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet laut die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass der Rückforderung dieses Kindergelds.
Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des BFH kann ein Billigkeitserlass nach § 227 AO gerechtfertigt sein, wenn Kindergeld zurückgefordert wird, das bei der Berechnung der Höhe von Sozialleistungen als Einkommen angesetzt wurde, aber eine nachträgliche S. 387 [i]Geißler, Erlass aus Billigkeitsgründen, infoCenter NWB RAAAB-26809 Korrektur der Leistungen nicht möglich ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Kindergeldberechtigte seinen Informations- und Mitwirkungspflichten nachkommt. Im Streitfall ist dies unterblieben, weil die kindergeldberechtigte Mutter die Familienkasse nicht über die Inhaftierung ihres Sohnes unterricht...