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StuB Nr. 3 vom Seite 126

Erstattungszinsen für Bauträger für zunächst zu Unrecht festgesetzte und gezahlte Umsatzsteuer

StB Michael Seifert, Troisdorf

Seit Jahren wurde die Frage diskutiert, welche Folgen sich in Bezug auf eine Verzinsung nach § 233a AO ergeben, wenn ein Bauträger rückwirkend § 13b UStG abgewählt hat.

Hierzu hat u. a. das NWB SAAAG-73464, EFG 2018 S. 593) Folgendes für die Bauträger positives entschieden:

  • Hat ein Bauträger zunächst entsprechend dem damaligen Verwaltungsauffassung die von ihm bezogenen Bauleistungen gem. § 13b UStG der Umsatzsteuer unterworfen sowie die errechneten Steuerbeträge gezahlt und nach Ergehen des NWB PAAAE-50006 (BStBl 2014 II S. 128 = Kurzinfo StuB 2014 S. 78 NWB SAAAE-52695) nach Abgabe berichtigter Umsatzsteuererklärungen aufgrund des Wegfalls der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers Umsatzsteuererstattungen beantragt, entstehen Erstattungszinsen nach § 233a AO nach regulärem Zinslauf.

  • Die aufgrund des NWB PAAAE-50006 geänderte Auslegung des § 13b UStG stellt kein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 233a Abs. 2a AO dar.

  • Dem regulären Zinslauf stehen weder möglicherweise tatsächlich nicht eingetretene Liquiditätsnachteile bzw. Liquiditätsvorteile noch das Verhalten des Bauträgers nicht entgegen.

  • Eine Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse beim Bauleiste...

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