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Der neue Realteilungserlass des BMF
Erfreuliche Übernahme der BFH-Rechtsprechung
[i]Eggert, Geänderte Betrachtungsweise zur Realteilung, BBK 19/2017 S. 906 NWB DAAAG-58549 Das BMF hatte sich zuletzt mit Schreiben vom ausführlich zur Realteilung geäußert. Dieses Schreiben war spätestens kurz nach seinem Erscheinen veraltet, berücksichtigte es doch die BFH-Rechtsprechung in einem wichtigen Punkt nicht. Nur wenige Monate später widersprach der BFH dem BMF bei der Realteilung mit Einzelwirtschaftsgütern. Umso erfreulicher ist es nun, dass im neuen Schreiben (im Folgenden als „Realteilungserlass“ bezeichnet) [i]BMF, Schreiben v. 19.12.2018 - IV C 6 - S 2242/07/10002 NWB ZAAAH-03838 die für die Praxis wichtigen Neuerungen aus der Rechtsprechung vollständig eingearbeitet wurden und das BMF insbesondere das Urteil des BFH nunmehr auch zur unechten Realteilung anwendet.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Echte und unechte Realteilung
[i]Paus, Erweiterter Anwendungsbereich der Realteilung, NWB 8/2018 S. 504 NWB HAAAG-72260 Das BMF übernimmt die BFH-Definition, was als echte und als unechte Realteilung zu bezeichnen ist. Damit sind diese Begriffe endgültig als eingeführte steuerliche Begrifflichkeit zu betrachten:
„Die echte Realteilung [i]Definition echte Realteilung i. S. d. § 16 Absatz 3 Satz 2 und 3 EStG ist durch den auf der Ebene der Mitunternehmerschaft verwirklichten Tatbestand der Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Absatz 3 Satz 1 EStG gekennzeichnet.“
Als echte Realteilung gilt auch das Aussch...