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Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei Auslandsbeschäftigung
Folgen der Ausstrahlung und Einstrahlung nach SGB IV
Die Globalisierung bringt es mit sich, dass heute viele deutsche Firmen Mitarbeiter in das Ausland entsenden. Anlass können z. B. Montage- bzw. Reparaturarbeiten oder die Beratung eines ausländischen Auftraggebers sein. Bei einer Mitarbeiterentsendung sind im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zahlreiche Besonderheiten zu beachten, mit denen man sich frühzeitig beschäftigen sollte, um Probleme bei den Melde- und Nachweispflichten zu vermeiden.
I. Grundsätze der Sozialversicherung bei Auslandsaufenthalt
Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig, wenn sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Dabei ist als Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis zu verstehen (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (Arbeitgeber) sind dabei als Anhaltspunkte für eine Beschäftigung heranzuziehen. Arbeitnehmer sind grundsätzlich in dem Land versicherungspflichtig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird (Territorialprinzip). Die vom Beschäftigungsverhältnis ausgehende Sozialversicherungspflicht wird nicht durch das Geschlecht und – von Ausnahmen abgesehen – auch nicht durch das Alter des A...