Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzbesteuerung von Kommissionsgeschäften
Kommissionsgeschäfte sind entgegen der zivilrechtlichen und ertragsteuerlichen Betrachtungsweise umsatzsteuerrechtlich eigenständig zu beurteilen. Weil viele gängige Buchungsvarianten der Praxis die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten missachten, enthält das Praxisbeispiel eine gesetzeskonforme Alternative.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Grundlagen des Kommissionsgeschäfts
Das Kommissionsgeschäft ist die geschäftliche Betätigung eines Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung. Der Kommissionär übernimmt es, gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen für Rechnung eines Dritten (Kommittenten) zu kaufen oder zu verkaufen.
Rechtlich gesehen ist das Kommissionsgeschäft ein auf eine Geschäftsbesorgung i. S. des § 675 BGB gerichteter gegenseitiger Vertrag. Der Kommissionär hat nach § 396 HGB nach Ausführung des Umsatzgeschäfts einen Anspruch auf eine Provision und einen Aufwendungsersatz.
Dieser zivilrechtlichen Betrachtungsweise folgt das Umsatzsteuerrecht nicht. Nach § 3 Abs. 3 UStG liegt zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär keine sonstige Leistung in Form einer Geschäftsbesorgungsleistung vor, sondern es wird eine Lieferung fingiert.
Bei der Verkaufskommission gilt der Kommiss...