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Umsatzbesteuerung von Kommissionsgeschäften
Kommissionsgeschäfte [i]Wenzel, Das Kommissionsgeschäft im Umsatzsteuerrecht, NWB 14/2018 S. 945 NWB EAAAG-79260 sind – entgegen der zivilrechtlichen und ertragsteuerlichen Betrachtungsweise – umsatzsteuerrechtlich eigenständig zu beurteilen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Umsatzbesteuerung von Kommissionssachverhalten und stellt die Besonderheiten und Unterschiede zur Ertragsteuer dar. Die Buchungsvorschläge weichen dabei teilweise von denen in der Literatur ab. Die Vorschläge hier gewährleisten aber, tatsächlich alle Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG zutreffend zu erfüllen. Betrifft das Kommissionsgeschäft keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung, gelten die Regelungen zur Leistungskommission oder Dienstleistungskommission nach § 3 Abs. 11 und Abs. 11a UStG.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Abgrenzung zum klassischen Verkauf
[i] Sebast, Umsatzsteuerliche Erfassung von Lieferungen, BBK 21/2017 S. 989 NWB VAAAG-60642 Werden entgeltliche Leistungen ausgeführt, stellt sich u. a. die Frage, wer diese Leistung ausgeführt hat bzw. wem diese Leistung zuzurechnen ist. Das Umsatzsteuerrecht stellt auf die zivilrechtliche Betrachtungsweise ab, d. h. der Umsatz ist demjenigen zuzurechnen, der aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet ist. Zudem stellt das Umsatzsteuerrecht auf das Auftreten nach außen hin ab.
Neben dem klassischen Verka...