Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
RENO Nr. 1 vom Seite 7

Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe und Gang des Scheidungsverfahrens

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann; Köln

Der nachstehende Beitrag schildert, unter welchen Voraussetzungen erfolgreich ein Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt werden kann und befasst sich anschließend mit der Zuständigkeit der Familiengerichte und dem weiteren Verlauf des Scheidungsverfahrens.

Voraussetzungen der Ehescheidung

Nach § 1565 BGB gilt das Zerrüttungsprinzip. Hiernach kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.

Scheidung nach einjährigem Getrenntleben

Leben die Ehegatten mindestens ein Jahr voneinander getrennt und beantragen beide Ehegatten die Scheidung der Ehe, bzw. stimmt der Antragsgegner der Scheidung zu, so wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Zu den Gründen, die letztendlich zum Scheitern der Ehe geführt haben, braucht nicht vorgetragen zu werden. Es reicht der Vortrag aus, dass die Ehegatten mehr als ein Jahr voneinander getrennt leben und sie die eheliche Gemeinschaft nicht mehr aufnehmen wollen, die Ehe also für gescheitert halten.

Getrenntleben definiert § 1567 BGB. Danach leben die Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine ...