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RENO Nr. 1 vom Seite 10

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Kosten Ablehnung Sachverständigen

Die Kläger erheben als Erben Ansprüche gegen die Beklagte und bestreiten u. a. die Wirksamkeit einer Veräußerungs- und Verfügungsvollmacht. Das LG beauftragt einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Geschäftsfähigkeit der Erblasserin. Die Kläger lehnen den Gutachter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Das Gesuch wird sowohl durch das LG als auch durch das OLG abgelehnt. Das OLG erlegt den Klägern die Kosten des Beschwerdeverfahrens auf. Die Beklagten machten jeweils Rechtsanwaltskosten für das Beschwerdeverfahren geltend, wogegen sich die Kläger wehren. Zwar gehört das Verfahren auf Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG zum Rechtszug. Der BGH entscheidet jedoch, dass im Beschwerdeverfahren die 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3500 VV RVG entsteht und im Falle des Unterliegens auch an den Gegner zu erstatten ist.

 → KIEHL LAAAH-00143

Leitsatz: Die außergerichtlichen Kosten der Gegenpartei des erfolglosen Beschwerdeführers im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständ...