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Insolvenz | Sonderkündigung durch den Insolvenzverwalter
Ein GmbH-Geschäftsführer, dessen zu diesem Zeitpunkt noch für gut zwei Jahre nicht ordentlich kündbarer Anstellungsvertrag durch den Insolvenzverwalter gekündigt wird (§ 113 Satz 1 InsO), kann seinen Ersatzanspruch für die restliche Vertragslaufzeit ungekürzt zur Tabelle feststellen lassen (§ 113 Satz 3 InsO).
Der Anstellungsvertrag, der zunächst bis zum Ablauf des Jahres 2012 abgeschlossen worden war, sah eine Verlängerung um jeweils weitere drei Jahre vor, wenn er nicht ein Jahr vor Beendigung gekündigt wurde. [i] Bezani in Pape/ Uhländer, Insolvenzrecht, 2013, § 113 Schaden i. S. der genannten Vorschrift ist derjenige, der sich daraus ergibt, dass der Insolvenzverwalter nach § 113 Satz 1 InsO kündigen durfte und nicht an die Vereinbarungen zur Vertragslaufzeit gebunden war. Der (Verfrühungs-) Schadensersatzanspruch ist im S...