StuB Nr. 1 vom Seite 1

Herzlichen Glückwunsch, StuB

RA/FAStR Heinrich Steinfeld | Leitung Programmbereich Praxis

Mag dem Verlag vor zwanzig Jahren die „Herauslösung“ der Themen Unternehmensbesteuerung und Rechnungslegung aus dem Mutterprodukt NWB zum Zwecke eingehenderer Berichterstattung in einer eigenen Publikation ein Wagnis gewesen sein – sie stellt sich aus heutiger Sicht als Erfolgsgeschichte dar.

Die erste StuB-Ausgabe erschien am . Noch in der Blütezeit der Loseblattwerke setzte das Produkt mit zusammenfassenden Kernfragen und -aussagen schon in seiner formalen Gestaltung neue Maßstäbe. Gleichwohl hatten die Paten der neuen Zeitschrift ein „Substance over form“-Prinzip () im Blick: Noch wichtiger als die äußere Darreichungsform war das redaktionelle Konzept. Der Anspruch, meinungsbildend und wissenschaftlich zu sein, sollte von seinem Selbstzweck gelöst und mit einer stark am Praxisbezug orientierten Darstellung zum wahren Nutzen des Lesers verbunden werden.

Für unsere Kunden änderten sich in den beiden vergangenen Dekaden die Aufnahme und Verarbeitung von Wissen. Wurde es noch um die Jahrtausendwende durch die Lektüre der Zeitschrift mit ihrer aktuellen Berichterstattung „bevorratet“, steht nun häufig das Bedürfnis nach Recherche der aus einem stetig wachsenden Datenpool benötigten Information im Vordergrund. Den hohen Ansprüchen der StuB-Redaktion konnte es jedoch nicht genügen, in einer digitalen und automatisierten (Prozess-)Welt Dokumente einfach online zur Verfügung zu stellen. So hat sich das Gesamtprodukt StuB durch Verknüpfung von Heft- und Buchinhalten untereinander (seit 2016 ist das von namhaften Autoren verfasste Handbuch Bilanzsteuerrecht Produktbestandteil) sowie mit aktuellen Nachrichten und Normen zu einem dynamischen Portal vernetzt, das sich in wenigen Wochen auch über einen täglich aktualisierten „Livefeed“ erschließen lassen wird!

In 20 Jahren, seit dem ersten Beitrag von Karlheinz Küting zur geplanten Einführung eines Wertaufholungsgebots hat das Bilanz(steuer)recht seine Komplexität behalten und damit der StuB und seinen renommierten Autoren ihre Bedeutung als Meinungsführer erhalten. So wurde etwa der Maßgeblichkeitsgrundsatz durch den kodifizierten steuerlichen Wahlrechtsvorbehalt in die Subsidiarität gedrängt und verwaschen (Prinz, ), die Grenzziehung zwischen dem notwendigen und gewillkürten Betriebsvermögen diffiziler (Nöcker,), die Chance zur gesetzlichen Festschreibung des Wirtschaftlichkeitsgebots und seiner Emanzipation von der zivilrechtlichen Betrachtungsweise vergeben ( Lüdenbach, ), der Rangrücktritt als zentrales insolvenzrechtliches Instrument zur Unternehmensfortführung in zwei Akten um- und ausgebaut, aber mit neuen Problemen und Fragen belegt (Rätke, ).

In dieser Zeitspanne hat es aber auch ein junger Leser zum Autor (Velte, ) gebracht und die StuB ihre eigene Maßgeblichkeit definiert: „Was im Bilanzrecht relevant ist, bringt die StuB. Was sie nicht bringt, ist nicht wirklich wichtig.“ Das Zitat ist Norbert Lüdenbach zuzuschreiben, dem wir für sein Engagement und seine prägende Mitgestaltung ebenso Dank schulden wie dem vor zwei Jahren leider viel zu früh verstorbenen Wolf-Dieter Hoffmann.

Bedanken möchten wir uns auch und vor allem bei Ihnen, liebe Leser, für die Treue, die Sie uns in 20 Jahren gehalten haben. Ad multos annos!

Heinrich Steinfeld

Fundstelle(n):
StuB 1/2019 Seite 1
NWB NAAAH-03333