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Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs
I. Einführung
Im Oktober 2018 hat der IASB den Änderungsstandard „Definition of a Business – Amendments to IFRS 3“ (kurz: IFRS 3 n. F.) veröffentlicht, durch welchen bestehende Praxisprobleme bei der Abgrenzung des Anwendungsbereichs von IFRS 3 gelöst werden sollen. Diese wurden im Rahmen des sog. Post-Implementation Review (PIR) identifiziert und beziehen sich auf die bisherige Definition eines Geschäftsbetriebs (business), wie sie in IFRS 3 Appendix A niedergelegt und durch die Anwendungsleitlinien der IFRS 3.B7-12 näher erläutert wird. So bedürfe es beispielsweise nach IFRS 3.B11 einer faktenbasierten Analyse des Erworbenen aus Sicht von Marktteilnehmern und damit einer Abstraktion von den individuellen Absichten und strategischen Überlegungen des Erwerbers. Eine Orientierung an Markteilnehmern vermindere zudem nicht den vorhandenen Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum, ob übergehende Vermögenswerte und Geschäftsaktivitäten einen Geschäftsbetrieb repräsentieren (vgl. IFRS 3. BC21A i. V. mit .BC21G-K n. F.). Mit IFRS 3 n. F. werden die Definition sowie die ergänzenden Anwendungsleitlinien nun grundlegend neu gefasst. Zudem wird ein optionaler Test eingeführt, anhand dessen eine vereinfachte und...