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Vollständige Beseitigung von Säumniszuschlägen
Handlungsoptionen im (außer)gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
In langjährigen [i]Ebber, Säumniszuschläge, infoCenter NWB YAAAB-83025 Rechtsbehelfsverfahren wie insbesondere in Steuerstrafverfahren haben die oftmals hohen Säumniszuschläge ihr eigenes Gewicht. Denn entstandene (verwirkte) Säumniszuschläge als „Zinsersatzbeträge“ für fällige, aber nicht oder verspätet erfolgte Bezahlungen von Steuerforderungen bleiben bestehen, auch wenn die Steuerbeträge wie vielfach in diesen Verfahren mit fortschreitendem Verfahrensverlauf herabgesetzt werden (§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO). Demnach geht es beraterseitig darum, eine Herabsetzung der Säumniszuschläge zu erreichen bis hin zu deren vollständigen Beseitigung.
I. Ausgangsfall: Schätzung ausländischer Kapitaleinkünfte durch das Finanzamt
1. Sachverhalt
[i]Veräußertes StiftungsvermögenEin Steuerbürger hatte im Jahr 2008 eine Stiftung in Liechtenstein mit einer Züricher Bank als Depotbank errichtet und im Jahr 2009 wieder aufgelöst. Die von der Stiftung erzielten Kapitalerträge hatte er nacherklärt und dem Finanzamt mitgeteilt, dass er das veräußerte Stiftungsvermögen als Barvermögen aufbewahre und allmählich für private Zwecke verbrauche.
[i]Schätzung der KapitalerträgeDie Steuerfahndung erachtete die Einlassung als „wenig glaubhaft“. Deshalb wurden die angenommenen Kapitalerträge von der Steuerfah...