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NWB AKTUELLES 45/91
Wohnungsbauprogramm der Bundesregierung
Das jetzt beschlossene Wohnungsbauprogramm sieht zahlreiche Maßnahmen, von der verstärkten Förderung von Eigenheimen und Sozial-Mietwohnungen bis hin zu Änderungen im Mietrecht, vor. Hier die Einzelheiten:
1. Eigenheimförderung (für alle Vorhaben mit Baubeginn oder Kaufvertrag nach dem ):
§ 10e EStG: In den ersten vier Jahren dürfen wegen der hohen Anfangsbelastung 6 % (bisher: 5 %) der Bau- und Erwerbskosten von höchstens 330 000 DM abgesetzt werden, in den vier Folgejahren weiterhin 5 %.
Abzugsbeträge, die in einem Jahr wegen geringer Steuerschuld nicht voll in Anspruch genommen werden können, dürfen innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums nach individueller Belastung und Einkommensentwicklung nachgeholt werden.
Der § 10e wird ausgedehnt auf den Aus- und Umbau, wenn dadurch Familienangehörige in einer zusätzlichen abgeschlossenen Wohnung untergebracht werden.
Baukindergeld: Möglichkeit des Vor- und Rücktrags auf andere Jahre, um das Baukindergeld von jährlich 1 000 Mark pro Kind je nach Höhe der Steuerschuld möglichst voll ausschöpfen zu können.
Schuldzinsenabzug: Für eigengenutzte neu...