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Meinungen Stellungnahmen
Verfassungsrechtliches Gebot eines allgemeinen Schuldzinsenabzugs?
I. Nach dem Beschluß des Großen Senats des , BStBl II 817) über den Abzug von Schuldzinsen aus einer Kontokorrentverbindlichkeit, die sowohl durch betrieblich als auch durch privat veranlaßte Auszahlungen entstanden ist, mehren sich die Stimmen, die für die Wiedereinführung des allgemeinen Schuldzinsenabzugs plädieren (so z. B. Drenseck, DB 1991, 416; Pestke, Steuerberatung 1991, 315). Die Versagung des Abzugs privater Schuldzinsen wird nicht nur für steuersystematisch wenig überzeugend (vgl. insofern Schmidt/Heinicke, EStG, 10. Aufl. 1991, § 10 Anm. 19), sondern auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG für verfassungsrechtlich bedenklich gehalten (Drenseck, a. a. O.).
Zur Erinnerung: Der Große Senat hatte in seinem Beschluß vom entschieden, daß die Frage, wann Schuldzinsen bei Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflern, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, einheitlich beantwortet werden müsse. Dient demnach ein Darlehen nicht nur betrieblichen, sondern auch privaten Zwecken, so hat hinsichtlich der betrieblich bzw. privat veranlaßten Zinsen eine Aufteilung zu erfolgen. Der Unternehmer - gleichgültig ob Gewerbetreibender oder Freibe...