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Steuerrecht | Zinssatz von 6 % ab 2012 wohl verfassungswidrig
Der BFH hält den Zinssatz von 6 % nunmehr bereits ab dem Verzinsungszeitraum 2012 für verfassungswidrig und gewährt insoweit AdV. Denn bereits im Jahr 2012 war das Marktzinsniveau deutlich niedriger als der gesetzliche Zinssatz von 6 %, so dass der Steuerpflichtige keine Möglichkeit hatte, durch ein Hinausschieben der Zahlung an das Finanzamt selbst Habenzinsen von bis zu 6 % zu erzielen oder Sollzinsen in dieser Höhe S. 1082zu ersparen. Außerdem fehlt es an einer Begründung des Gesetzgebers für den Zinssatz von 6 %.
[i]Keine endgültige EntscheidungEs handelt sich um einen AdV-Beschluss des BFH und nicht um eine endgültige Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit, die nur vom BVerfG getroffen werden kann. Der BFH hat bereits im Rahmen der AdV entschieden, dass der Zinssatz von 6 % ab dem verfassungswi...