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RENO Nr. 12 vom Seite 9

Was ändert sich 2019?

Rechtfachwirtin Silke Umland; Drochtersen-Hüll

In wenigen Tagen startet das Jahr 2019. Das bedeutet insbesondere für viele Arbeitnehmer mehr Geld in der Tasche, weil z. B. das Mindestlohngesetz im kommenden Jahr eine weitere Steigerung des Mindestlohnes vorsieht, es Änderungen zur Erwerbsminderungs- und zur Mütterrente gibt und Sozialversicherungsbeiträge gesenkt werden. Der nachfolgende Beitrag soll einen kleinen Überblick darüber geben, welche gesetzlichen Neuerungen das Jahr 2019 mit sich bringt.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sollen sinken, die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung sollen wieder von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen werden und der Beitrag zur Pflegeversicherung soll steigen. Das sind gesetzliche Änderungen, die 2019 im Sozialversicherungsbereich auf uns zukommen. Doch im nächsten Jahr gibt es noch weitere Änderungen, die ggf. auch für Sie interessant sein könnten.

Sozialversicherung

Arbeitslosenversicherung

Nachdem der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung seit dem  3 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts beträgt, wird er nunmehr mit Beginn des Jahres 2019 um 0,5 Punkte auf dann 2,5 % sinken. Da dieser Beitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen ist, bedeutet d...