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FG Münster Urteil v. - 11 K 1108/17 E EFG 2018 S. 2044 Nr. 24

Gesetze: EStG § 33 Abs 1, InsO §§ 286, 287 Abs 1, InsO § 305, EStG § 4 Abs 4

Betriebsausgaben/Außergewöhnliche Belastungen

Insolvenzverwaltervergütung, Verbraucherinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiung

Leitsatz

1) Die zugunsten des Insolvenzverwalters in einem Verbraucherinsolvenzverfahren festgesetzte Tätigkeitsvergütung führt beim Insolvenzschuldner, der zuvor betriebliche Einkünfte erzielte, nicht zu einer Betriebsausgabe i.S.d. § 4 Abs. 4 EStG, weil das Verbraucherinsolvenzverfahren die wirtschaftliche Stellung des Schuldners als Person und damit den privaten Vermögensbereich betrifft.

2) Die Insolvenzverwaltervergütung ist auch nicht als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen, weil dem Insolvenzschuldner insoweit keine Aufwendungen entstanden sind bzw. kein Abfluss aus seinem Vermögen erfolgte.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 2044 Nr. 24
EStB 2019 S. 143 Nr. 4
GStB 2019 S. 38 Nr. 2
ZIP 2018 S. 92 Nr. 47
WAAAH-00576

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FG Münster, Urteil v. 04.09.2018 - 11 K 1108/17 E

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